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Knapp 1,4 Mio für den Kreis Tübingen –
Landesförderung für Integrationsmanager
PRESSEMITTEILUNG
Integrationsmanager können starten - Land stellt Mittel zur Verfügung
MdL Daniel Lede Abal freut sich: „Das bundesweit einmalige Projekt soll helfen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden“
Gute Nachrichten für alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten:
Wie der integrationspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion und Abgeordnete für den Wahlkreis Tübingen, Daniel Lede Abal mitteilt, haben die Kommunen jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Lede Abal auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Tübingen, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können.
So stehen für den Landkreis Tübingen insgesamt 1 368 462 Euro zur Verfügung, die sich relativ zur Anzahl der Flüchtlinge auf die Gemeinden und Städte im Landkreis verteilen (siehe Anhang):
„Mit den Integrationsmanagern gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Flüchtlinge mit abgeschlossenen Verfahren. Sie waren bislang auf die Unterstützung freiwilliger Helfer angewiesen oder ganz auf sich alleine gestellt“, freut sich Lede Abal. Der Tübinger Abgeordnete betont: „Dieses Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden.“
Die Gemeinden, erläutert Lede Abal, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51 000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.
Hintergrund:
Zentrale Aufgabe von Integrationsmanagern ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht das Erstellen des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten (z. B. Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen) und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.
Gemeinde/Stadt |
Anzahl Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung zum Stichtag 15.09.2017 |
Endgültiger Planungsrahmen |
Ammerbuch |
51 |
40 600 Euro |
Bodelshausen |
46 |
36 620 Euro |
Dettenhausen |
8 |
6 369 Euro |
Dußlingen |
58 |
46 173 Euro |
Gomaringen |
57 |
45 377 Euro |
Hirrlingen |
16 |
12 737 Euro |
Kirchentellinsfurt |
46 |
36 620 Euro |
Kusterdingen |
98 |
78 016 Euro |
Mössingen |
179 |
142 498 Euro |
Nehren |
55 |
43 784 Euro |
Neustetten |
36 |
28 659 Euro |
Ofterdingen |
30 |
23 882 Euro |
Rottenburg a.N. |
328 |
261 114 Euro |
Starzach |
37 |
29 455 Euro |
Universitätsstadt Tübingen |
674 |
536 558 Euro |
Landkreis Tübingen |
1 719 |
1 368 462 Euro |
Der gemeindegenaue Planungsrahmen kann unter
abgerufen werden.