TÜBINGEN – Das Tübinger Unternehmen OPTOCYCLE GmbH & Co. KG erhält eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg im Programm Start-up BW Pre-Seed des Wirschaftsministeriums. Das Unternehmen erarbeitet KI-basierte Systeme, um Bauschutt und Baumischabfälle präziser zu identifizieren und besser nutzen zu können.
Der Tübinger Grünen-Landtagsabgeordnete Daniel Lede Abal freut sich über die Unterstützung für das Tübinger Start-up. „Das sind tolle Nachrichten für OPTOCYCLE GmbH & Co. KG! Die Zukunft unserer Wirtschaft lebt von innovativen Ideen. OPTOCYCLE ist ein hervorragendes Beispiel dafür. Das Unternehmen nutzt Künstliche Intelligenz, um Abfälle, die beispielsweise beim Abbruch von Gebäuden anfallen zu klassifizieren und weiter zu verwerten. Damit leistet es auch einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Indem es die Kosten im Bereich der mineralischen Stoffströme senkt und den Einsatz von Ressourcen minimiert.“
Das Landes-Programm fördert junge Unternehmen in der Anfangsphase, in der sie noch auf der Suche nach Struktur und Stabilität – und mit ihren Produkten bereits auf dem Markt sind. Insgesamt haben sechs Unternehmen in der dritten Auswahlrunde in diesem Jahr eine Förderzusage erhalten. Nachdem ein formaler Antrag gestellt wurde, können die Start-ups mit bis zu 200.000 Euro Unterstützung rechnen. Davon übernimmt das Land 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent werden von einem Co-Investor getragen.
Für den Auswahlprozess stellen die Gründerinnen und Gründer ihr Unternehmenskonzept persönlich dem Entscheidungsgremium vor. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Baden-Württemberg-Bezug für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner.
Weitere Informationen:
Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed fördert das Land Baden-Württemberg seit 2018 Gründungsvorhaben. Dafür stehen 2023 und 2024 jeweils sieben Millionen Euro zur Verfügung. Bislang konnten über das Programm rund 220 junge innovative Unternehmen in allen Landesteilen unterstützt werden.
Über die Förderfähigkeit eines Start-ups entscheidet ein zentrales Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der L-Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen.