Pressemitteilung aus dem Finanzministerium vom 4. Juni 2024
Die Finanzämter im Land werden alle ihnen zur Verfügung stehenden
steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entgegen zu kommen.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz:
„Im Land sind durch das Hochwasser
große Schäden entstanden, die wir derzeit noch gar nicht ganz erfassen
können. Jede Hilfe ist jetzt notwendig. Die Finanzämter werden Betroffene
durch steuerliche Erleichterungen unterstützen."
Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche
Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich,
dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Weitere Informationen
Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Finanzaemter/Auswahl abgerufen werden.
Der sogenannte Katastrophenerlass zu den steuerlichen Maßnahmen ist online
https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateien_Downloads/Steuern/240604_Katastrophenerlass-BW.pdf abrufbar.