Förderaufruf „Angebote zur Sicherung von sozialer Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt im Quartier“:
Mit dem Förderprogramm zur Sicherung von sozialer Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt im Quartier verfolgt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration das Ziel Kommunen bei der Bewältigung von allgemeinen krisenhaften Situationen zu unterstützen. Somit soll die soziale Teilhabe, insbesondere einkommensschwacher Haushalte, im Quartier gesichert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Stadt- und Landkreise aus Baden-Württemberg.
Eine Bewerbung ist weiterhin möglich, geförderte Projekte müssen spätestens am 31. Mai 2023 abgeschlossen sein. Mehr Infos gibt es hier.
Förderaufruf „Familien in Wohnungslosigkeit 2023-24“:
Ziel dieser Förderung ist es, mithilfe von zielgenauen, niedrigschwelligen und nachhaltigen Maßnahmen dazu beizutragen, dass es gar nicht zur Wohnungslosigkeit von Familien kommt oder dass im Falle von Wohnungslosigkeit die Unterstützung von Familien für ein gutes und gesundes Aufwachsen ihrer Kinder verbessert und die Wohnungslosigkeit der Familie schnell überwunden werden. Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2023. Mehr Infos gibt es hier.
Verwaltungsvorschrift zur Förderung von „Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut“:
Zum 1. Januar 2023 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration für Kommunen und freie Träger der Zivilgesellschaft eine neue Fördersystematik zum Aufbau von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut sowie für die Weiterentwicklung der bestehenden Netzwerkstandorte mit neuen Elementen und auch für die Verstetigung von bereits gut etablierten Netzwerken geschaffen. Antragsberechtigt für die Förderung sind Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden), aber auch Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft.
Bewerbungen sind in diesem Jahr noch bis zum 30. April 2023 möglich. Mehr Infos gibt es hier.
Förderung „Da geht noch mehr“:
Unter dem Motto „Da geht noch mehr!“ fördert die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg mit bis zu 4.000€ externe Beratungen für umfangreiche Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen oder den strukturellen Ausbau beziehungsweise die Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen. Bewerben können sich Akteure aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendinitiativen sowie Vertretende von Kommunen im Zusammenhang mit § 41a GemO.
Anträge können laufend gestellt werden, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Mehr Infos gibt es hier.