Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 7. Juli 2023
Seit dem Jahr 2002 finanziert das Land mit seinem Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, kleinen und mittleren Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen und Vereinen in Baden-Württemberg. Inzwischen wurden insgesamt Fördergelder in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro bewilligt.
Nun wird das Förderprogramm, das ein zentrales Instrument des Landes für den kommunalen Klimaschutz ist und Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützt, um zwölf Monate verlängert. Ab dem 08.07.2023 können Interessierte neue Förderanträge stellen. Die finanzielle Ausstattung des Förderprogramms konnte durch das Land Baden-Württemberg deutlich gestärkt werden. Für die kommenden zwei Jahre stehen jeweils 17,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge können bis zum 30.06.2024 gestellt werden.
Änderungen an den Förderregelungen vorgenommen
Im Rahmen der Fortschreibung hat das Umweltministerium wichtige Fördertatbestände überarbeitet. Zu den Änderungen gehören unter anderem:
- Förderung der klimaneutralen Kommunalverwaltung: Mit der Fortschreibung des Förderprogramms können Kommunen wieder Anträge zur Förderung der klimaneutralen Kommunalverwaltung stellen. Damit möglichst viele, vor allem kleinere Kommunen profitieren können, ist die Förderung von zusätzlich beschäftigtem Personal von bis zu einer Vollzeitstelle möglich (bisher waren bei Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zwei Vollzeitstellen förderfähig). Die Förderung kann für drei Jahre erfolgen. Die bisherige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre entfällt.
- Klimaschutz- und Energieeffizienznetzwerke: Die Förderung der bisherigen überbetrieblichen Energieeffizienztische wird neu aufgesetzt und attraktiver gestaltet. Dabei wird die Fördersumme von bisher maximal 4.000 Euro auf 10.000 Euro heraufgesetzt. Mit der Einbindung in die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke des Bundes können die für Baden-Württemberg bedeutsamen kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt werden.
Weitere Förderbausteine von Klimaschutz-Plus werden später veröffentlicht.
Zudem werden mit der Fortführung des Programms die Fördervoraussetzungen angepasst. So sollen zukünftig nur noch Kommunen gefördert werden können, die dem zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Umweltministerium geschlossenen Klimaschutzpakt mittels einer unterstützende Erklärung beitreten und sich auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 verpflichten. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Gemeinden und Gemeindeverbände ihren Energieverbrauch nach § 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) erfassen und an das Land melden.
Ergänzende Informationen:
Das Förderprogram „Klimaschutz-Plus“ setzt sich aus drei Säulen zusammen. In der ersten Säule „CO2-Minderungsprogramm“ finanziert das Land Maßnahmen, die CO2-Emissionen, die aus dem Energieverbrauch stammen, nachhaltig reduzieren. Dazu werden bei Nichtwohngebäuden Investitionen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle, technische Gebäudeausstattung und Einsatz regenerativer Energien einmalig bezuschusst.
In der Säule „Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm“ werden Maßnahmen gefördert, die Fachwissen und -kompetenz aufbauen und damit weitere Klimaschutzaktivitäten anreizen. Dies soll etwa durch die Bilanzierung von CO2-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen geschehen.
Ein CO2-armer Gebäudebestand im Land steht im Fokus der dritten Säule „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“ des Förderprogramms. Schulen, die bei der Sanierung besonders hohe Effizienzstandards erreichen, werden dabei ergänzend gefördert.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sind auf der Internetseite des Umweltministeriums abrufbar.