Hier finden Sie die abschließenden Informationen nach der Aufhebung der Corona-Verordnungen.
Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat zum 01. März 2023 die Corona-Verordnungen des Landes aufgehoben. Für den eigenverantwortlichen Umgang mit Infektionskrankheiten gilt aber weiterhin: Wer krank ist, bleibt am besten zuhause. Auch sollte bei einem Verdacht auf eine Infektion weiterhin grundsätzlich eine Maske getragen werden. Nehmen Sie bitte weiterhin Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und wenden Sie besonders im Umgang mit vulnerablen Gruppen weiterhin die AHA+L-Maßnahmen an (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmaske, regelmäßig Lüften).
Weiterbestehen der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen
Noch bis zum 07. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen. So besteht weiter eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Tageskliniken Arztpraxen und weiteren Einrichtungen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Bundesregierung.
Testmöglichkeiten
Seit dem 01. März 2023 gibt es an den Teststationen keine kostenfreien Bürgertests mehr. In Arztpraxen können weiterhin kostenfreie Tests durchgeführt werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht erforderlich ist. Bitte rufen Sie bei Symptomen vorab bei der Praxis an.
Dranbleiben beim Impfschutz
Halten Sie Ihren Impfschutz aktuell! Auf der Seite ImpfterminBW können Sie noch bis zum 31. März 2023 einen Impftermin buchen, danach wenden Sie sich für den Impfschutz bitte an Ihren Hausarzt/ Ihre Hausärztin. Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden Sie ein FAQ zur COVID-19-Impfung . Zudem können Sie sich auch auf der Website der Kampagne „dranbleibenBW“ informieren.
Das Landratsamt Tübingen bietet auf seiner Seite weitere Corona-Informationen aus dem Landkreis.
An dieser Stelle finden Sie ein umfangreiches Angebot an Informationen zu Corona in mehreren Sprachen, darunter auch Arabisch und Türkisch.
Hotline des Landesgesundheitsamts
Die Hotline des Landesgesundheitsamts ist für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger weiterhin Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar:
0711 904-39555
Hotline zur psychosozialen Beratung
Das Land hat eine Hotline zur psychosozialen Beratung eingerichtet. Ehrenamtliche Fachkräfte beraten dort am Telefon kostenlos, jeden Tag von 8 bis 20 Uhr. Hinter dem Angebot stehen das Land, das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, die Landesärztekammer, die Landespsychotherapeutenkammer und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Das ist die Nummer:
0800 377 377 6
Die Corona-Krise hat alle Menschen vor große Herausforderungen gestellt. Die daraus resultierende psychische Belastung muss niemand alleine tragen. Scheuen Sie nicht, anzurufen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Hilfstelefone
Bei den verschiedenen Hilfetelefonen bekommen Sie Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen. Rufen Sie an, wenn Sie sich Sorgen machen. Um Kinder und Jugendliche. Um Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde, um die Familie. Oder um sich selbst.
Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch": 0800 - 22 55 530
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 0800 - 011 60 10
Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 - 404 00 20
Hilfetelefon "Sucht und Drogen": 0800 - 313 031
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 0800 - 116 111
Nummer gegen Kummer für Eltern: 0800 - 111 0550
All diese Angebote kann man anonym nutzen. Und alle Nummern (bis auf die Sucht- und Drogenhotline) sind kostenlos.