Mehr Schutz für Frauen
Aktuell bringen wir ein Gesetz auf den Weg, an dem mir viel liegt: Es soll dafür sorgen, dass Frauen und Kinder mehr und besseren Schutz bekommen, wenn sie von häuslicher Gewalt bedroht sind.
Gewalthilfeausführungsgesetz heißt es. Ein sehr theoretischer Name für sehr konkrete Notlagen. Wenn Frauen darüber nachdenken müssen, ihr Zuhause zu verlassen, ihren Alltag, ihr Umfeld, die Schule und Freunde der Kinder, um sich zu verstecken und in Sicherheit zu bringen, dann brauchen sie Hilfe. Eine Reihe an Hilfen, die idealerweise gut vernetzt sind.
Das gab es bisher nicht. Seit vielen Jahren kritisierte man, dass der Bund zu wenig tut. Deswegen haben Städte und Kreise notwendige Hilfe oft nicht anbieten können. So kam es landauf, landab dazu, dass sicherer Wohnraum fehlte. Oder dass die Frauenhäuser und Hilfestellen lange herumtelefonieren mussten, um freie Plätze für die Frauen und Kinder aufzutreiben.
Das soll jetzt viel besser werden. 2025 kam das lange erhoffte Gesetz vom Bund, es war einer der letzten Schritte der Berliner Ampel. Sieben Jahre haben die Länder nun Zeit, die Umsetzung mit eigenen Gesetzen zu regeln und Strukturen aufzubauen. Baden-Württemberg ist unter den ersten. Darüber bin ich sehr dankbar. Der Bedarf ist da, und gute Strukturen kann man nicht über Nacht aus dem Boden stampfen.
Im Gesetz steht viel drin. Präventionsarbeit mit Infos in Schulen, Bildungsangeboten für Jugendliche, auch Öffentlichkeitsarbeit gehört dazu sowie Täterarbeit, bei der man versucht, bei Männern die Ursachen für Gewalt zu finden und zu lindern. Beratung gehört dazu und ganz konkrete Unterstützungsangebote. Wir müssen das Netz an Beratungsstellen ausbauen und stärken, denn in solchen Situationen müssen Frauen viel bedenken und klären. Den Verlust der sozialen Strukturen, den Schulwechsel der Kinder.
Ganz wichtig ist es, die Hilfen besser miteinander zu vernetzen. Damit etwa freie Wohnungen über eine zentrale Stelle schnell gefunden werden können. Das hilft auch den Trägern der Häuser, die einerseits freie Kapazitäten brauchen, um helfen zu können, andererseits aber finanzielle Probleme bekommen, wenn sie zu viel Leerstand haben.
Wenn alles klappt, tritt das Gesetz in Baden-Württemberg Anfang 2027 in Kraft. Fünf Jahre früher, als wir müssten. Aber keinen Tag zu früh für Frauen und Kinder, die auf Hilfen angewiesen sind.