Portal „Leichte Sprache in Baden-Württemberg“ unterstützt Behörden im Land bei der barrierefreien Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern
Viele Menschen können sich im Alltag zwar in deutscher Sprache verständigen, stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es sich um schwierige Texte, bürokratische Paragrafen-Dschungel und abstrakte Sachverhalte handelt. Informationen oder Bescheide von Behörden und Institutionen fallen oft in diese Kategorie, enthalten jedoch zugleich wichtige Informationen und Inhalte, die von den Adressatinnen und Adressaten auch verstanden werden müssen.
Genau an dieser Stelle knüpft das neue Online-Portal „Leichte Sprache in Baden-Württemberg“ an. Verwaltungsmitarbeitende in Baden-Württemberg können sich dort registrieren und erhalten hierdurch Zugriff auf Musterbescheide und Informationen in Leichter Sprache, die sie in ihrem Arbeitsalltag einsetzen können. Zur Verfügung stehen zum Beispiel bereits Informationen in Leichter Sprache über die abgelaufene Hauptuntersuchung eines Kraftfahrzeugs oder zur Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Kindes. Zugleich können Verwaltungsmitarbeitende auch eigene, in Leichte Sprache übersetzte Bescheide und Informationen hochladen und anderen Behörden als gute Beispiele zur Verfügung stellen.
„Das neue Portal ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Baden-Württemberg. Denn nur wer versteht, was sie oder er tun soll, kann entsprechend handeln, und nur wer seine Rechte und Ansprüche genau kennt, kann diese auch wahrnehmen und einfordern“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manne Lucha, am Mittwoch (8. Dezember) in Stuttgart.
Durch Leichte Sprache gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist es Aufgabe aller Behörden und Institutionen, Menschen mit Behinderungen wichtige Informationen in der für sie geeigneten Weise zugänglich zu machen. Leichte Sprache ist hierfür ein Instrument, das auch im Behördenalltag eingesetzt werden kann. Durch Leichte Sprache wird für viele Menschen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Informationen ohne die Hilfe Dritter verstehen zu können, um dann auf dieser Grundlage eigene Entscheidungen zu treffen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Menschen aus anderen Sprachräumen sowie ältere Menschen mit nachlassenden kognitiven Fähigkeiten. Durch Leichte Sprache soll der Alltag erleichtert und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden.
Das neue Portal „Leichte Sprache in Baden-Württemberg“ ist unter https://leichtesprache-bw.de erreichbar. Es entstand im Rahmen des durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geförderten Projekts „Barrierefreie Kommunikation in der Verwaltung“ des Landesverbandes Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. in Kooperation mit der 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH (capito Stuttgart). Neben der Entwicklung des Portals wurden im Rahmen des Projekts zudem Bescheide und Informationen unterschiedlicher baden-württembergischer Behörden in Leichte Sprache übersetzt und Schulungen für Verwaltungsmitarbeitende zur Leichten Sprache durchgeführt.