‚Spitze auf dem Land!‘ startet in eine neue Auswahlrunde / Bewerbungen noch bis zum 28.02.2023 möglich
Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 25. Januar 2023
„Kleine und mittlere Unternehmen leisten mit ihren zukunftsorientierten Innovationen einen wichtigen Beitrag für einen attraktiven und erfolgreichen Ländlichen Raum. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ soll gezielt die Innovationskraft dieser Unternehmen im Ländlichen Raum unterstützt werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum zu sichern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (25. Januar) in Stuttgart.
Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. In der aktuellen Förderperiode bis 2027 stehen hierfür Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zusammensetzen. „Die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Innovationsmotoren des Ländlichen Raums“, so Minister Hauk.
Die Antragsstellung erfolgt schriftlich bis zum 28.02.2023 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.
Hintergrundinformationen:
Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kernelemente für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.
Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie leisten, können eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 40 Unternehmen. Davon wurden 27 Projekte zur Förderung mit insgesamt 10,6 Mio. Euro ausgewählt.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raumsowie unter www.efre-bw.de zur Verfügung.