Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Wir unterstützen die Menschen, die vor Krieg und Terror zu uns geflüchtet sind, um ihnen für ihre Zeit in Baden-Württemberg eine Perspektive zu bieten“
„Soforthilfe Ukraine“ um zwei Jahre verlängert und im
Finanzvolumen verdoppelt
Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 28. Juli 2023
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat im Einvernehmen mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden die sogenannte „Soforthilfe Ukraine“ um zwei Jahre verlängert und das jährliche Finanzvolumen von derzeit acht Millionen Euro auf 16 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt. Mit dem Geld soll die Integration der Vertriebenen aus der Ukraine sowie der Geflüchteten aus anderen Ländern gefördert werden. Mit dem vom Land bereitgestellten Geld können die Kommunen in erster Linie das Integrationsmanagement verstärken. Daneben können sie auch weiterhin sogenannte Welcome-Integrationsmanagerinnen und Welcome-Integrationsmanager einführen beziehungsweise weiterbeschäftigen. Diese unterstützen Menschen mit Fluchterfahrung zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen oder bei Behördengängen. Als dritte Maßnahme werden Projekte gefördert, die einen leichteren Zugang zu psychosozialer Unterstützung für die zu uns Geflüchteten anbieten.
„Auch fast anderthalb Jahre nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist ein Ende des Krieges nicht absehbar. Es kommen weiterhin viele Vertriebene aus der Ukraine sowie Geflüchtete aus anderen Ländern zu uns nach Baden-Württemberg“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (28. Juli). „Wir freuen uns daher über das nach wie vor bestehende, große Engagement der Kommunen. Uns ist bewusst, dass dies mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Das Land setzt mit dem Förderaufruf erneut ein Zeichen: Wir lassen die Kommunen nicht allein. Es liegt in unserem Interesse, das Ankommen und die Integration der zu uns geflüchteten Menschen zu erleichtern.“
Neben der verlängerten Laufzeit und dem verdoppelten Fördervolumen gibt es eine dritte entscheidende Änderung bei der Soforthilfe Ukraine: Neben einem Sockelbetrag in der bisher bestehenden Höhe werden die Fördermittel entsprechend der vor Ort bestehenden Bedarfe eingesetzt. Hierfür werden die Kreise zusätzlich gefördert, die durch den Zuzug aus der Ukraine überproportional belastet sind und einen erhöhten Förderbedarf aufweisen.
Im Zuge des Förderaufrufs werden die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg gefördert, welche die Zuwendung ganz oder teilweise an die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (Verbünde) oder an Dritte (insbesondere an Träger der freien Wohlfahrtspflege) weitergeben können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: Förderaufruf Soforthilfe Ukraine: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).