Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 14. Juli 2022
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Damit machen wir Deutschkurse dort möglich, wo die etablierten Angebote nicht greifen“
Sprache ist zentral für die Integration. Um auch Menschen zu unterstützen, die nicht von den klassischen Deutschkursen erreicht werden, fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Modellprojekte zur Sprachförderung mit 900.000 Euro. Zielgruppe könnten beispielsweise ausländische Beschäftigte in Gesundheit und Pflege sein, die arbeitsplatznah mit Sprachcoachings unterstützt werden. Möglich wären aber auch Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten mit Hochschulreife, insbesondere für Geflüchtete aus der Ukraine, um sie fit zu machen für ein Studium an einer deutschen Hochschule.
„Mit den Modellprojekten machen wir Sprachförderung dort möglich, wo die etablierten Angebote nicht greifen. Es war uns wichtig, auch auf die aktuellen Entwicklungen wie den Krieg in der Ukraine einzugehen und den geflüchteten Studierenden oder Studienanfängern eine echte Perspektive in Baden-Württemberg zu bieten“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bei der Vorstellung des Programms am Donnerstag (14. Juli) in Stuttgart. „Deutschkenntnisse sind schließlich der Schlüssel zur Teilhabe am sozialen Leben der Gesellschaft und schaffen die Voraussetzung zum Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Die Sprachförderungen von Bund und Land leisten hierbei einen wichtigen Beitrag.“
Das Programm des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – die sogenannte Verwaltungsvorschrift Deutsch – ergänzt die Sprachförderung des Bundes. Kommunen und freie Träger sowie Vereine und Migrantenorganisationen können Zuschüsse für ihre Projektideen beantragen. Die Modellprojekte können mit jeweils maximal 50.000 Euro pro Träger für ein Kalenderjahr unterstützt werden.
Der Förderaufruf und das Antragsformular stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter www.sozialministerium-bw.de/foerderaufrufe zum Download zur Verfügung. Anträge können bis 31. August 2022 gestellt werden.