Kommen Flüchtlinge aus der Ukraine nach Baden-Württemberg?
Nach Angaben des UNHCR (2. März 2022) sind derzeit 875.000 Ukrainer*innen auf der Flucht. Das bedeutet: Diese Menschen haben die Ukraine verlassen, erst dann gelten sie für das UNHCR als Geflüchtete.
Nach Deutschland sind bisher über 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine gekommen (Stand Vormittag 1. März 2022), nach Baden-Württemberg bisher zwischen 30 und 40 (Stand Vormittag 1. März 2022). Das erklärt sich aus der relativen geographischen Entfernung Baden-Württembergs und wird nicht lange so bleiben. Wir rechnen damit, dass wir bald Geflüchtete aus östlichen (Bundes-)Ländern übernehmen werden. Auch können ukrainische Staatsbürger*innen zunächst für 90 Tage visumfrei einreisen und bei Angehörigen oder Freunden unterkommen.
Was tut die Landesregierung?
Baden-Württemberg wird die Ukraine unterstützen und steht dazu im Kontakt mit dem ukrainischen Generalkonsul. Bestehende Kooperationen sollen fortgesetzt werden und humanitäre Hilfeleistung zusammen mit der Bundesregierung und anderen Ländern erfolgen.
Die Landesregierung hat in Absprache mit den Kommunen folgende Vorbereitungen eingeleitet:
# Ein Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ im Justizministerium wird die Aufgaben bündeln und die Koordination übernehmen.
# Enge Abstimmung und weitere Maßnahmen sind mit den Kommunen vereinbart
# Die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg kann voll ausgeschöpft werden, die Ausrüstung für viele zusätzliche Notunterkünfte stehen zur Verfügung
# Die Aufnahmekapazitäten sollen kurzfristig stark ausgeweitet werden.
Was tut die Bundesregierung?
Die Bundesregierung bereitet in Abstimmung mit der Europäischen Union und den anderen EU-Mitgliedsstaaten die unbürokratische Aufnahme von geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen nach der bisher noch niemals zur Anwendung gekommenen „Massenzustrom-Richtlinie“ (Richtlinie 2001/55/EG bzw. §24 AufenthG) vor. Das soll nach bisherigen Informationen ca. am 9. März 2022 geschehen.
Dann könnten Staatsangehörige der Ukraine ohne Asylverfahren einen recht unbürokratischen vorläufigen Aufenthalt von bis zu drei Jahren erhalten. Die Bundesregierung hat auch angekündigt, dass sie zügig sicherstellen will, dass Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zu Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt erhalten sollen.
Es ist noch unklar, ob und inwieweit diese Regelungen auch auf Personen anwendbar sind, die aus der Ukraine geflohen sind, aber keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Wir hoffen, dass hier bald Klarheit geschaffen wird.
Wo finden Geflüchtete aus der Ukraine Hilfe?
Geflüchtete aus der Ukraine können visumfrei für bis zu 90 Tage einreisen und bei Freunden oder Verwandten unterkommen. Weitere Regelungen hat die Bundesregierung angekündigt.
Geflüchtete aus der Ukraine, die Unterstützung brauchen, wenden sich an die Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg (Adressen siehe ganz unten) oder an die jeweils zuständigen Verwaltungen der Landkreise und Gemeinden.
Wie kann ich helfen?
Es gibt zahlreiche lokale Sammelstellen für humanitäre Hilfe für die Ukraine durch Hilfsorganisationen oder private Initiative; informieren Sie sich vor Ort. Dringend benötigt werden meist Kleidung, Hygieneartikel, Sanitätsmaterial, Medizinprodukte.
Das THW hat angekündigt, Konvois mit gesammelten Hilfsgütern zusammenzustellen und in die Ukraine zu bringen.
Wenn Sie über private Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen wollen oder Gebäude zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kreisverwaltung oder Gemeindeverwaltung.
Adressen der Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg:
Heidelberg
Karlsruhe
Ellwangen
Sigmaringen
Freiburg