Pressemitteilung aus dem Staatsministerium vom 30. März 2022
Die Landesregierung verlängert ihre Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbständige. Auch wenn die Maßnahmen nun gelockert werden, benötigen Unternehmen und Selbstständige weiterhin Planungssicherheit.
Der Ministerrat hat am 29. März 2022 die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns und der Krisenberatung Corona bis Ende Juni beschlossen. Auch die von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Härtefallhilfen werden verlängert. Zudem hat das Landeskabinett grünes Licht für die weitere Umsetzung der Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 im zweiten Quartal 2022 gegeben.
„Auch wenn die Maßnahmen nun gelockert werden, benötigen Unternehmen und Selbstständige weiterhin Planungssicherheit. Denn viele Branchen sind wie bisher von Umsatzeinbrüchen getroffen. Wir müssen ihnen in einer weiter dynamischen und unvorhersehbaren Lage nach einem schwierigen Winter ein Sicherheitsnetz anbieten. Das leisten wir mit der Verlängerung unserer Programme“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt wie bisher Überbrückungshilfe
Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert und kann wie bisher im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes beantragt werden. Der Bund bereitet derzeit die Antragsplattform für das nächste Quartal vor. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Förderzeitraum.
„Mit unserer Ergänzungsförderung in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat schließen wir eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe des Bundes für Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, denen eine reine Fixkostenerstattung häufig nicht ausreicht. Da der Bund diese Förderlücke nicht mit Bundesmitteln schließt, führen wir die Förderung landesseitig konsequent fort“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Bislang konnten Unternehmen und Selbstständige durch den fiktiven Unternehmerlohn mit rund 347 Millionen Euro unterstützt werden.
Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung
„Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Die Einschränkungen der Corona-Pandemie führten insbesondere im Gastgewerbe massiv zu Absagen im Veranstaltungs- und Weihnachtsgeschäft, wodurch die Betriebe wirtschaftlich stark leiden. Auch bei den Dienstleistungen und der Industrie besteht wieder Beratungsbedarf – insbesondere in Bezug auf betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen und Sicherstellung der Liquidität“, so die Ministerin.
Seit Beginn des Angebots haben über 3.100 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.
Härtefallhilfen greifen weiterhin bei besonderen Umständen
Auch die Härtefallhilfen, die von Bund und Land finanziert werden, stehen im zweiten Quartal zur Verfügung. „Mit den Härtefallhilfen können wir nahezu alle individuellen Problemsituationen abdecken, die von der Überbrückungshilfe nicht erfasst werden. Es ist wichtig, dass wir dieses Angebot aufrechterhalten“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Die Härtefallhilfen des Bundes und der Länder sind im Mai 2021 gestartet. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden.
Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk und den freien Berufen. Im Rahmen der Härtefallhilfen wurden bislang 74 Unternehmen in Baden-Württemberg mit Mitteln in Höhe von rund zwei Millionen Euro – davon rund eine Million Euro aus Landesmitteln – unterstützt.