Pressemitteilung aus dem Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 2. Februar 2022
Minister Peter Hauk MdL: „In der bevorstehenden 18. Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ stärken wir erneut gezielt innovative Projekte im Ländlichen Raum"
‚Spitze auf dem Land!‘ Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde noch bis zum 28.02.2022 möglich
„Die Stärkung und Förderung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum ist wichtiger denn je, um auf lange Sicht Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei die im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelte Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘. Um die Spitzenstellung Baden-Württembergs zu stärken, werden kleine und mittelständische Unternehmen gezielt in deren Innovationsreichtum unterstützt. Innovative und kreative Ideen beginnen meist im Kleinen. Damit diese auch umgesetzt und etabliert werden können, fördern wir als Land unsere innovationsorientierten Unternehmen im Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (02. Februar) in Stuttgart.
Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Bewerbungen für die Förderlinie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune noch bis einschließlich Montag, den 28. Februar 2022 eingereicht werden.
„Mit dieser Förderlinie sollen insbesondere Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und unser Leben umweltschonender und klimafreundlicher gestalten, in den Fokus gestellt werden. ‚Spitze auf dem Land!‘ ermöglicht es den Unternehmen, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und schnell zu produzieren. Dies ist nicht nur nachhaltig und zukunftsweisend, sondern trägt auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei“, betonte Minister Hauk.
Hintergrundinformationen:
Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘
richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese
Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die
ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000°Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung
und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund
40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 31 Unternehmen. Davon wurden 19 Projekte zur Förderung mit insgesamt 7,3 Mio. Euro ausgewählt.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ sowie unter www.efre-bw.de zur Verfügung.